Netz- und Vertriebsaktivitäten sind klar getrennt
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enthält Vorschriften zum Thema Unbundling bzw. Entflechtung. Energieversorgungsunternehmen müssen demnach den Netzbetrieb als so genanntes „natürliches Monopol“ von den Marktbereichen trennen. Mit dieser Vorschrift möchte der Gesetzgeber Transparenz schaffen, einen diskriminierungsfreien Netzbetrieb ermöglichen und den Wettbewerb im Energiebereich fördern. Auch kleinen Anbietern soll sich damit eine Chance eröffnen.
NHF – Netzbetreiber für Strom und Gas
Zum 1. Juli 2007 wurde die NHF als Netzbetreiber der ZEAG Energie AG ausgegliedert – und ist nun verantwortlich für das Stromverteilungsnetz im Versorgungsgebiet der ZEAG sowie für das gepachtete Gasnetz der Gasversorgung Unterland GmbH sowie der Energieversorgung Gaildorf OHG.
Um eine regulierungskonforme Unternehmensorganisation zu gewährleisten, wurden im Zuge der Gesetzesnovellierung umfassende Aktivitäten eingeleitet.
Eine Übersicht der Maßnahmen, die wir zum Thema Unbundling und damit zur Förderung eines fairen Wettbewerbs ergriffen haben, finden Sie in unserem Gleichbehandlungsbericht, der gem. § 7a Abs. 5 EnWG gemeinsam mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG erstellt wurde.
Verhaltenscodex
Informationen zum Verhaltenscodex der ZEAG Energie AG finden Sie auf dieser Seite.