Hier finden Sie die Preisblätter für das Gasnetz der Kommunen Gundelsheim, Möckmühl, Neudenau, Oedheim, Offenau, Roigheim, Obersulm, Langenbrettach, Ahorn, Adelsheim, Kirchheim am Neckar, Neckarwestheim, Gaildorf und Sulzbach-Laufen.
(Die NHF gewährt Preisnachlässe nach § 3 KAV)
Konzessionsabgaben
Die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH erhebt bei Gaskunden, die Gas ausschließlich für Kochen und Warmasser verwenden, eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,51 ct/kWh.
Bei der Belieferung von Sondervertragskunden wird eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 ct/kWh erhoben.
Der Konzessionssatz für sonstige Tariflieferungen beträgt 0,22 ct/kWh.
Lieferungen an Sondervertragskunden, die pro Jahr und Abnahmefall, mehr als 5.000.000 kWh übersteigen sind frei von Konzessionsabgaben.
Diese Angaben gelten für das gesamte Netzgebiet der NHF.
Die NHF gewährt Preisnachlässe gemäß § 3 KAV.
Messeinrichtungen nach § 21b Abs. 3a und 3b EnWG
Gemäß § 21b Abs. 3a und 3b EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet Messeinrichtungen einzubauen, die es dem Endkunden ermöglichen, seinen Energieverbrauch und seine tatsächliche Nutzungszeit zu ermitteln.
Die Kosten einer solchen Messeinrichtung teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.
Weitere Dienstleistungen gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 werden im Moment nicht angeboten.
(Die NHF gewährt Preisnachlässe nach § 3 KAV)
Konzessionsabgaben
Die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH erhebt bei Gaskunden, die Gas ausschließlich für Kochen und Warmasser verwenden, eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,51 ct/kWh.
Bei der Belieferung von Sondervertragskunden wird eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 ct/kWh erhoben.
Der Konzessionssatz für sonstige Tariflieferungen beträgt 0,22 ct/kWh.
Lieferungen an Sondervertragskunden, die pro Jahr und Abnahmefall, mehr als 5.000.000 kWh übersteigen sind frei von Konzessionsabgaben.
Diese Angaben gelten für das gesamte Netzgebiet der NHF.
Die NHF gewährt Preisnachlässe gemäß § 3 KAV.
Messeinrichtungen nach § 21b Abs. 3a und 3b EnWG
Gemäß § 21b Abs. 3a und 3b EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet Messeinrichtungen einzubauen, die es dem Endkunden ermöglichen, seinen Energieverbrauch und seine tatsächliche Nutzungszeit zu ermitteln.
Die Kosten einer solchen Messeinrichtung teilen wir Ihnen gerne auf Nachfrage mit.
Weitere Dienstleistungen gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 werden im Moment nicht angeboten.
Kunde: | Pucaro Elektro-Isolierstoffe GmbH |
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MaLo-ID: | 50042228970 |
MeLo-ID: | DE7003477425500000000000000000007 |
Entgelt 2019: | 122.112,00 € inkl. Kostenwälzung |
Entgelt 2020: | 121.346,54 € inkl. Kostenwälzung |
Entgelt 2021: | 122.529,12 € inkl. Kostenwälzung |
Entgelt 2022: | 120.712,08 € inkl. Kostenwälzung |
Entgelt 2023: | 124.057,38 € inkl. Kostenwälzung |
Entgelt 2024: | 123.974,94 € inkl. Kostenwälzung |
Kunde: | Südzucker AG - Werk Offenau |
MaLo-ID: | 50041350576 |
MeLo-ID: | DE7003477425400000000000000365076 |
Entgelt: | pro Monat 1/11,5 der in den Preisblättern ausgewiesenen Preise |
Dies ist ein Sondernetznutzungsentgelt für Spotmengen zzgl. Kosten für das vorgelagerte Netz.
2012
2011
2010
2009
2008, 01.10.2008 - 31.12.2008
2008, 01.06.2008 - 30.09.2008
2007/2008, 01.07.2007 - 31.05.2008
2012
2011
2010
2009
2007/2008