Einspeisemanagement nach § 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG) müssen Erzeugungsanlagen mit einer installierten elektrischen Wirkleistung von mehr als 100 kW über eine Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung verfügen. Daher müssen alle EEG-Anlagen, die neu in Betrieb genommen werden und diesen Leistungsschwellenwert überschreiten, mit einer solchen Einrichtung ausgestattet werden.

Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbundenen Kosten trifft den Anlagenbetreiber.

Die NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH hat auf Grundlage der technische Mindestanforderungen (aktuelle Fassung EEG) zur einheitlichen Umsetzung des Einspeisemanagements nach § 9 EEG festgelegt. Diese Regelungen stellen wir Ihnen als Download (PDF) zur Verfügung.

Kontaktdaten
NHF Netzgesellschaft Heilbronn-Franken mbH
Anschlussservice - Rücklieferanlagen
Weipertstraße 39
74076 Heilbronn
 

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